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Rechtsprechung
   BGH, 16.09.1981 - IVa ZR 85/80   

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https://dejure.org/1981,945
BGH, 16.09.1981 - IVa ZR 85/80 (https://dejure.org/1981,945)
BGH, Entscheidung vom 16.09.1981 - IVa ZR 85/80 (https://dejure.org/1981,945)
BGH, Entscheidung vom 16. September 1981 - IVa ZR 85/80 (https://dejure.org/1981,945)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 1147
  • MDR 1982, 299
  • WM 1982, 13
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus BGH, 16.09.1981 - IVa ZR 85/80
    Als bedenklich wurde von der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (BVerwGE 32, 31; 44, 302; BVerwG NJW 1975, 460 = Baurecht 1955, 29; VerwRspr. 1976 Bd. 27 Seite 691) ein Vorhaben dann angesehen, wenn es in einem "bodenrechtlich relevanten Widerspruch" zur vorhandenen Bebauung stand; anders als nach der jetzigen, auf dem Bundesgesetz vom 18. Juni 1976 (BGBl I 2221) beruhenden Fassung war eine bejahende Rücksichtnahme auf die im Baugebiet bestehenden Gegebenheiten (BVerwG NJW 1978, 2564; OVG Saarlouis NJW 1977, 2229) nicht erforderlich.

    Dabei kam es nicht darauf an, was von der vorhandenen Bebauung planungsrechtlich wünschenswert oder auch nur vertretbar, sondern allein darauf, was mit prägender Wirkung tatsächlich vorhanden war (BVerwG Baurecht 1975, 106; NJW 1976, 1855; ebenso für den heutigen Rechtszustand BVerwG NJW 1978, 2564).

    Bei der Prüfung nach § 34 BBauG muß auch die weitere Umgebung insoweit berücksichtigt werden, als sie auf das Baugrundstück prägend einwirkt (vgl. BVerwGE 27, 341, 344; BVerwG DVB1 1970, 62; BRS 25 Nr. 40; Buchholz BBauG 406.12 § 34 BBauG Nr. 18; 406.12, Baunutzungsverordnung § 13 Nr. 1; NJW 1978, 2564).

  • BVerwG, 18.10.1974 - IV C 77.73

    "Vorhandene Bebauung" i.S. von § 34 BBauG; Zulässigkeit von nach § 16 GewO oder §

    Auszug aus BGH, 16.09.1981 - IVa ZR 85/80
    Als bedenklich wurde von der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (BVerwGE 32, 31; 44, 302; BVerwG NJW 1975, 460 = Baurecht 1955, 29; VerwRspr. 1976 Bd. 27 Seite 691) ein Vorhaben dann angesehen, wenn es in einem "bodenrechtlich relevanten Widerspruch" zur vorhandenen Bebauung stand; anders als nach der jetzigen, auf dem Bundesgesetz vom 18. Juni 1976 (BGBl I 2221) beruhenden Fassung war eine bejahende Rücksichtnahme auf die im Baugebiet bestehenden Gegebenheiten (BVerwG NJW 1978, 2564; OVG Saarlouis NJW 1977, 2229) nicht erforderlich.

    Im unverplanten Innenbereich (§ 34 BBauG) gibt es zwar keine Befreiung; das, was im Planungsgebiet durch Befreiung gestattet werden kann, ist im unverplanten Innenbereich unmittelbar zulässig (BVerwG NJW 1975, 460).

  • BVerwG, 08.09.1972 - IV C 65.69

    Bestimmung der Unbedenklichkeit eines Vorhabens nach der vorhandenen Bebauung;

    Auszug aus BGH, 16.09.1981 - IVa ZR 85/80
    Bei der Prüfung nach § 34 BBauG muß auch die weitere Umgebung insoweit berücksichtigt werden, als sie auf das Baugrundstück prägend einwirkt (vgl. BVerwGE 27, 341, 344; BVerwG DVB1 1970, 62; BRS 25 Nr. 40; Buchholz BBauG 406.12 § 34 BBauG Nr. 18; 406.12, Baunutzungsverordnung § 13 Nr. 1; NJW 1978, 2564).

    Dies würde auch dann gelten, wenn die Biebricher Allee - worauf der Name hindeutet - aus mehreren Fahrbahnen bestehen und mit Bäumen besetzt sein sollte (vgl. BVerwG DVBL 1970, 62; BRS 25 Nr. 40).

  • OLG Brandenburg, 29.01.2019 - 6 U 65/17

    Maklervertrag: Umfang der Aufklärungs-, Hinweis-, Informations-, Prüfungs- und

    Für die Richtigkeit der Angaben muss der Makler aber nicht ohne weiteres einstehen, denn meistens handelt es sich nur um die Weitergabe von Mitteilungen, die der Makler vom Verkäufer erhalten hat (BGH, Urteil vom 16.09.81 - IVa ZR 85/80, NJW 1982, 1147 Rn 20; zit. nach juris).

    Bestehen Umstände, die Anlass zu Nachforschungen bieten könnten, muss der Makler darauf hinweisen (BGH, Urteil vom 08.03.1956 - II ZR 73/55, BB 1956, 733), im Übrigen unterliegt er Prüfungs- oder Nachforschungspflichten nur dann, wenn solche Gegenstand des Maklervertrages sind, sich aus der Verkehrssitte ergeben oder wenn sich der Makler gegenüber dem Auftraggeber ungesicherte Angaben zu Eigen macht oder sich für deren Richtigkeit persönlich einsetzt (BGH, Urteil vom 16.09.81- IVa ZR 85/80; NJW 1982, 1147; zit. nach juris).

  • OLG München, 13.07.2020 - 8 U 2610/20

    Abgrenzung von Anlagevermittlung und Anlageberatung

    Dem Anspruchsteller obliegt dann der Nachweis, dass diese Gegendarstellung nicht zutrifft (BGHZ 126, 217, 225; BGH WM 1982, 13, 16, WM 1987, 590, 591, WM 1999, 645, 646).
  • OLG Frankfurt, 03.04.2007 - 18 U 31/01

    Grundstückskauf: Schadensersatz bei Zusicherung erzielbarer Mieterträge und

    Grundsätzlich darf der Makler jedoch Angaben, die er von dem Veräußerer erhalten hat, ungeprüft weitergeben (vgl. BGH v. 16. September 1981 - IVa ZR 85/80, NJW 1982, 1147; OLG Frankfurt am Main v. 26. September 2001 - 7 U 3/01, NJW-RR 2002, 778), wenn er die betreffenden Informationen mit der erforderlichen Sorgfalt eingeholt und sondiert hat.
  • OLG München, 21.04.2022 - 8 U 4257/21

    Kein Schadensersatzanspruch gegen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - P & R-Gruppe

    Dem Anspruchsteller obliegt dann der Nachweis, dass diese Gegendarstellung nicht zutrifft (zur Anlagevermittlung vgl. z.B. BGHZ 126, 217, 225; BGH WM 1982, 13, 16, WM 1987, 590, 591, WM 1999, 645, 646).
  • OLG Hamm, 02.03.2006 - 18 U 127/05

    Keine generelle Überprüfungspflicht des Maklers zu Objektangaben des Verkäufers

    Angaben des Maklers zum Objekt des Hauptvertrags stellen in der Regel nur eine Weitergabe der Informationen dar, die der Makler von seinem Auftraggeber (hier den Verkäufern) erhalten hat (vgl. Senat NJW-RR 1996, 1081; HansOLG Hamburg ZMR 2003, 511; vgl. auch BGH NJW 1982, 1147).

    Die Kläger, die für sämtliche Umstände, die eine Pflichtverletzung der Beklagten begründen, nach den allgemeinen Regeln die Beweislast tragen (vgl. BGH NJW 1982, 1147; HansOLG Hamburg, ZMR 2003, 511), haben im Rahmen der Beweisaufnahme schon nicht nachweisen können, dass diese handschriftlichen Zusätze von der Beklagten oder deren Ehemann stammen.

  • OLG München, 13.09.2018 - 8 U 1117/15

    Grob fahrlässige Unkenntnis bei "blindem" Unterzeichnen einer Urkunde

    Dem Anspruchsteller obliegt dann der Nachweis, dass diese Gegendarstellung nicht zutrifft (BGHZ 126, 217, 225; BGH WM 1982, 13, 16, WM 1987, 590, 591, WM 1999, 645, 646).
  • OLG Frankfurt, 26.09.2001 - 7 U 3/01

    Maklervertrag: Erkundungs- und Nachprüfungspflicht des Maklers für Angaben im

    Vielmehr durfte die Klägerin auf die Richtigkeit der Angaben des Verkäufers vertrauen (vgl. auch BGH NJW 1982, 1147; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 1525; Staudinger/Reuter, 13. Aufl. § 652 BGB Rdn. 184; Zopfs "Maklerrecht" Rdn. 69).
  • OLG Düsseldorf, 22.07.2011 - 17 U 117/10

    Aufklärungspflichten der anlageberatenden Bank beim Verkauf von

  • OLG Hamm, 16.04.2012 - 22 U 79/10
  • OLG München, 01.03.2022 - 8 U 2845/21

    Aufklärungspflicht des Anlagevermittlers über einen eingeschränkten

  • BGH, 06.11.1997 - BLw 38/97

    Darlegung eines Abweichungsfalls

  • BGH, 06.11.1997 - BLw 37/97

    Darlegung eines Abweichungsfalls

  • LG Landshut, 21.11.2000 - 55 O 2555/00

    Informationspflichten des Maklers und des Käufers

  • LG München II, 21.01.2014 - 2 S 6005/12

    Pflicht zur Zahlung von Beiträgen zur privaten Krankenversicherung

  • OLG Köln, 07.11.2012 - 13 U 234/11

    Darlegung-und Beweislast hinsichtlich des Zustandekommens eines

  • BGH, 14.12.1983 - IVa ZR 66/82

    Rückgewährung einer Maklerprovision - Beauftragung als Nachweismakler -

  • LG Landshut, 14.08.2020 - 22 O 249/20

    Schadensersatz, Fonds, Emissionsprospekt, Beteiligung, Kapitalanlage, Anleger,

  • OLG München, 07.08.2008 - 19 U 5775/07

    Haftung einer darlehensgebenden Bank: Aufklärungspflichten gegenüber

  • LG Düsseldorf, 27.04.2007 - 15 O 159/04

    Anspruch auf Rückzahlung von gezahlten Honorare für die Erstellung des

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Rechtsprechung
   BGH, 28.10.1981 - IVa ZR 163/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,2152
BGH, 28.10.1981 - IVa ZR 163/80 (https://dejure.org/1981,2152)
BGH, Entscheidung vom 28.10.1981 - IVa ZR 163/80 (https://dejure.org/1981,2152)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 1981 - IVa ZR 163/80 (https://dejure.org/1981,2152)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausübung eines Vorkaufsrechts bei Verlangen der Übertragung des verkauften Miterbenteils - Gemeinschaftliche Ausübung eines Vorkaufsrechtes bei Miterben - Möglichkeit des Erwerbs des ganzen Teils eines Miterbenteils bei Verzicht der anderen Miterben

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 330
  • MDR 1982, 299
  • DNotZ 1982, 368 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 14.07.1938 - IV 56/38

    Kommt der Vorkauf über einen verkauften Erbanteil zustande, wenn die Miterben

    Auszug aus BGH, 28.10.1981 - IVa ZR 163/80
    Zur Ausübung des Vorkaufsrechts bedarf es daher einer Einigung der Miterben (vgl. § 513 Satz 1 BGB, RGZ 158, 57, 60).

    Die Ausübung des Vorkaufsrechts durch einen Miterben allein kann nur daher aufschiebend bedingt durch eine dahingehende Einigung aller Miterben, durch das Erlöschen des Rechts oder durch den Verzicht auf Ausübung durch die übrigen Miterben wirksam sein (RGZ 158, 57, 60).

    Einem Miterben ist es daher gestattet, das Vorkaufsrecht nur mit diesem möglicherweise erreichbaren Ziel auszuüben, ohne daß dadurch für die übrigen Miterben die Rechtsfolge des § 513 Satz 2 BGB ausgelöst würde (RGZ 158, 57, 63 f).

  • BGH, 22.04.1971 - III ZR 46/68

    Vorkaufsrecht der Miterben

    Auszug aus BGH, 28.10.1981 - IVa ZR 163/80
    Das Vorkaufsrecht nach § 2034 Abs. 1 BGB soll den Miterben die Möglichkeit eröffnen, den Eintritt Außenstehender in die Gemeinschaft zu verhindern, um die Zuordnung des Nachlasses an die Erbengemeinschaft zu erhalten und Auseinandersetzung oder Fortbestehen der Gemeinschaft zu erleichtern oder zu sichern, auf die der Anteilserwerber Einfluß nehmen könnte (BGHZ 56, 115, 119; RGZ 170, 203, 207; Mugdan, Die gesamten Materialien zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Band V. S. 497).
  • RG, 04.12.1942 - VII 94/42

    Kann der vorkaufsberechtigte Miterbe den Einwand der Arglist erheben, wenn sich

    Auszug aus BGH, 28.10.1981 - IVa ZR 163/80
    Das Vorkaufsrecht nach § 2034 Abs. 1 BGB soll den Miterben die Möglichkeit eröffnen, den Eintritt Außenstehender in die Gemeinschaft zu verhindern, um die Zuordnung des Nachlasses an die Erbengemeinschaft zu erhalten und Auseinandersetzung oder Fortbestehen der Gemeinschaft zu erleichtern oder zu sichern, auf die der Anteilserwerber Einfluß nehmen könnte (BGHZ 56, 115, 119; RGZ 170, 203, 207; Mugdan, Die gesamten Materialien zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Band V. S. 497).
  • OLG München, 06.04.2018 - 34 Wx 19/17

    Anspruch auf Zustimmung zur Belastung des Erbbaurechts mit einer

    (b) In jedem Fall ist es aber notwendig, dass dem Erbbauberechtigten ein wirtschaftlicher Gegenwert für die Belastung zufließt, sich diese also zum Nutzen des Erbbauberechtigten auswirkt (BayObLG DNotZ 1982, 368; OLG Hamm OLGZ 1985, 269; von Oefele/Winkler/Schlögel § 4 Rn. 235, 271; Ingenstau/Hustedt § 7 Rn. 27; Palandt/Wicke § 7 ErbbauRG Rn 5).
  • BGH, 13.03.2009 - V ZR 157/08

    Anspruch auf Übereignung eines Garagengrundstücks aus einem Kaufvertrag nach

    Anderes folgt auch nicht aus den von ihr zitierten Entscheidungen des Reichsgerichts (RGZ 158, 57, 63) und des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 28. Oktober 1981, IVa ZR 163/80, NJW 1982, 330), welche die Ausübung des Vorkaufsrechts der Miterben nach § 2034 Abs. 1 BGB beim Verkauf des Anteils eines Miterben an einen Dritten betreffen.

    Bei der Erbengemeinschaft besteht nach § 2040 Abs. 1 BGB von vornherein eine gemeinschaftliche Verfügungsbefugnis über die zum Nachlass gehörenden Gegenstände (RGZ 158, 57, 64), aus der sich die Notwendigkeit einer Einigung auch über die Ausübung eines Vorkaufsrechts ergibt (BGH, Urt. v. 28. Oktober 1981, IVa ZR 163/80, aaO).

  • OLG Stuttgart, 11.12.2008 - 7 U 155/08

    Dingliches Vorkaufsrecht: Ausübung bei mehreren Vorkaufsberechtigten

    Vielmehr ist in einem solchen Fall die Ausübung des alleinigen Vorkaufsrechts aufschiebend bedingt durch die Nichtausübung der Vorkaufsrechte durch andere Beteiligte wirksam (BGH NJW 1982, 330; Staudinger/Mader, a.a.O., § 472, Rn. 7; Schöner/Stöber, a.a.O.).

    Die noch weiter gehende Auffassung der Berufung, dass eine abgestufte Ausübung des Vorkaufrechts immer erforderlich ist, weil die Berechtigung zur alleinigen Ausübung zum Zeitpunkt der Ausübung noch nicht besteht, findet weder im Gesetz noch in der Rechtsprechung (BGH NJW 1982, 330) eine Stütze.

  • BGH, 31.10.2001 - IV ZR 268/00

    Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Miterben

    Denn es stehe den Miterben gemäß § 513 BGB gemeinschaftlich zu; die hier handelnden Kläger (und der Miterbe W. T.) seien zu seiner Ausübung nur berechtigt, wenn das Recht aller übrigen Miterben, an der Willensbildung innerhalb der Gemeinschaft mitzuwirken, durch Verzicht oder fruchtlosen Ablauf der Frist des § 2034 Abs. 2 Satz 1 BGB erloschen sei (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 1981 - IVa ZR 163/80 - NJW 1982, 330 unter 2 a und c).
  • BGH, 09.02.1983 - IVa ZR 87/81

    Kein Vorkaufsrecht bei Verkauf des letzten Erbanteils an den Erwerber der anderen

    Es soll den Miterben die Möglichkeit geben, das Eindringen unerwünschter Dritter und eine Überfremdung der Erbengemeinschaft sowie eine Veränderung der quotenmäßigen Beteiligung zu verhindern, um insbesondere auch den Fortbestand oder die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft nicht vom Willen eines Nichterben abhängig zu machen (vgl. dazu zuletzt Senatsurteil vom 28.10.1981 - IVa ZR 163/80 = NJW 1982, 330).
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Rechtsprechung
   BGH, 05.10.1981 - II ZR 49/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,2900
BGH, 05.10.1981 - II ZR 49/81 (https://dejure.org/1981,2900)
BGH, Entscheidung vom 05.10.1981 - II ZR 49/81 (https://dejure.org/1981,2900)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 1981 - II ZR 49/81 (https://dejure.org/1981,2900)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streitwertfestsetzung für das Berufungsverfahren - Berücksichtigung des Werts des Streitgegenstandes der ersten Instanz - Begrenzung - Rechtsmittel - Erhöhung des Streitwertes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 341
  • MDR 1982, 299
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 13.02.2013 - II ZR 46/13

    Nichtzulassungsbeschwerde: Streitwerterhöhung durch Feststellungsantrag

    Die Regelung betrifft nicht die Fälle, in denen sich der Wert des - unverändert gebliebenen - Streitgegenstands der ersten Instanz erhöht hat (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 1988 - III ZR 56/98, NJW-RR 1998, 152; Beschluss vom 5. Oktober 1981 - II ZR 49/81, NJW 1982, 341).
  • BGH, 30.07.1998 - III ZR 56/98

    Erhöhung des Streitwerts in der Berufungsinstanz

    Denn diese Vorschrift betrifft nicht die Fälle, in denen sich der Wert des - unverändert gebliebenen - Streitgegenstandes während des Berufungs- oder Revisionsverfahrens über den Wert des Streitgegenstandes der ersten Instanz erhöht hat (BGH, Beschluß vom 5. Oktober 1981 - II ZR 49/81 - NJW 1982, 341).

    Diese Auslegung des Gesetzes, die auch in der kostenrechtlichen Fachliteratur anerkannt ist (vgl. Hillach/Rohs, Handbuch des Streitwerts 9. Aufl. § 17 A II a m.w.N.), gilt unbeschadet dessen weiter, daß die - in dem Beschluß vom 5. Oktober 1981 aaO zur Begründung mit herangezogenen - Bestimmungen des § 14 Abs. 2 Satz 3 GKG und des § 15 Abs. 1 GKG durch das Gesetz zur Änderung von Kostengesetzen und anderen Gesetzen [(Kostenrechtsänderungsgesetz 1994 - KostRÄndG 1994)] vom 24. Juni 1994 (BGBl. I S. 1325) aufgehoben bzw. geändert worden sind; daß der Gesetzgeber durch diese Änderungen, wonach künftig immer der Wert zu Beginn einer Instanz maßgebend sein soll (vgl. BT-Drucks. 12/6962 S. 62), das bisherige Verständnis des § 14 Abs. 2 Satz 1 GKG antasten wollte, ist nicht ersichtlich.

  • BGH, 19.02.1992 - XII ZR 240/91

    Streitwert: Vermögensauseinandersetzung - Scheidung nach DDR-Recht -

    Daß der Verkehrswert des Gebäudes während des Verfahrens erster Instanz niedriger gewesen sein mag, ist nicht im Sinne von § 14 Abs. 2 Satz 1 GKG erheblich, wie Satz 3 durch die Bezugnahme auf § 15 Abs. 1 GKG klarstellt (vgl. BGH NJW 1982, 341).
  • OVG Bremen, 09.01.2009 - 2 A 38/05

    Festsetzung der Höhe des Streitwertes bei einem Unfallausgleich

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  • OLG Brandenburg, 14.09.2022 - 7 W 97/22

    Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung; Begrenzung des Werts eines

    Damit wird ausgeschlossen, den Wert des - wie hier - unverändert gebliebenen Streitgegenstandes anders zu bemessen, indem andere Bemessungskriterien angewandt werden oder indem das Angriffsinteresse des Berufungsführers höher bemessen wird als dasjenige des in erster Instanz erfolgreichen Klägers (vgl. BGH, NJW 1982, 341; NJW-RR 1998, 1452).
  • AG Hamburg-Altona, 01.03.2005 - 316 C 635/04
    Diesbezüglich sind die Fristen, die in § 545 Abs. 1 BGB oder § 721 Abs. 5 Satz 1 ZPO genannt sind, aus den im Beschluss des OLG Hamm vom 01.10.1981 ( NJW 1982, S. 341 [BGH 05.10.1981 - II ZR 49/81] ) genannten Gründen ungeeignet.
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